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Dauer einer Mediation
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Die Dauer einer Mediation richtet sich nach der Art und dem Umfang des Konflikts. Manchmal reicht eine Kurzmediation von wenigen Stunden, die an einem Tag abgeschlossen werden kann. In den meisten Verfahren sind allerdings mehrere Sitzungen erforderlich. Die Dauer einer Mediationssitzung beträgt dann in der Regel 1½ - 2 Stunden.

 
Kosten einer Mediation
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Die Kosten für eine fachgerechte Mediation ergeben sich aus der aufgewendeten Zeit und der Art des jeweiligen Falls und richten sich auch nach dem Arbeitsfeld (i.d.R. ist eine Mediation in Familiensachen günstiger als eine Wirtschaftsmediation. Sie betragen pro Zeitstunde i.d.R. zwischen 160 CHF und 220 CHF).

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  • Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, wird das Honorar von den Parteien im Innenverhältnis zu gleichen Teilen getragen.

  • Für Team-Mediationen zeigt die Praxis, dass es gut ist halbe oder ganze Tage vorzusehen, wofür ich dann eine Pauschale festlege. Auch lässt sich ein Kostendach einbauen – wodurch Sie Ihre Kosten jederzeit im Griff haben!

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Dauer und Kosten einer gerichtliche Auseinandersetzung
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Die Verfahrensdauer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beträgt mehrere Monate bis Jahre. Ein langer Zeitraum, in der die Parteien mit der Ungewissheit des Ausgangs leben müssen. Die direkten Kosten eines Gerichtsverfahrens durch Anwalts- und Gerichtsgebühren betragen in aller Regel ein Vielfaches der Kosten für die Hinzuziehung eines Mediators.

Nicht berechnet sind hierbei die mittelbaren Kosten, die ein Gerichtsverfahren verursacht, sei es durch die emotionale Belastung oder die Bindung von Ressourcen zur Vorbereitung und Durchführung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. In einer Mediation können jedoch auch hoch komplexe Streitfragen schon im Hinblick auf das Verfahren selbstbestimmt und planungssicher in einer überschaubaren Zeit bearbeitet sowie umfassend und nachhaltig geregelt werden.

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Kontaktieren Sie mich! Ein erstes Informationsgespräch ist für Sie kostenlos und wird nur im Falle einer Beauftragung berechnet.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie dort evtl. eine Kostenübernahme beantragen. Diese Klärung übernehmen wir gerne für Sie!

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